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SondermietwagenSpezielle Voraussetzungen für die entsprechende ZulassungUnsere Fahrzeuge nennen sich Sondermietwagen, die für die entsprechende Zulassung spezielle Voraussetzungen aufweisen müssen. Unsere Wagen sind mit je zwei Personen als Fahrer besetzt, die die Erste-Hilfe-Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen haben und diese stetig wieder auffrischen. Ausgestattet sind unsere Fahrzeuge teilweise mit einer festen Trage und einem Tragestuhl oder für den Rollstuhltransport mit einer spezifischen Gurtanlage und anderen Sicherheitsmechanismen. Die Fahrzeugeinrichtungen sind immer hochwertig. Wir beziehen sie von renommierten Herstellern wie Stollenwerk und Utila (Krankentransportgeräte).
Renommierte Fach- Arzt muss die Notwendigkeit der Krankenbeförderung bescheinigenWenn Sie einen Termin bei einem Mediziner ambulant wahrnehmen müssen oder Sie im Krankenhaus einen Termin haben und für die Fahrt einen Sondermietwagen/ Liegend- Der Arzt bescheinigt die Notwendigkeit der Krankenbeförderung nach den Maßgaben der Krankentransportrichtlinien (KTPRili) und stellt gegebenenfalls den Transportschein aus. Der Transportschein wird an die Krankenkasse geschickt, die diesen genehmigen muss. Die Krankenfahrt mit einem Sondermietwagen wird nur dann verordnet, wenn der Versicherte aus zwingend medizinischen Gründen öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug nicht mehr nutzen kann. Auch Patienten mit chronischen Erkrankungen erhalten teilweise die Genehmigung durch die Krankenkasse.
Weitere körperliche Schäden durch kompetente Krankenbeförderung verhindernVoraussetzung für alle Bewilligungen ist, dass der Patient mit einer Grunderkrankung nach einem bestimmten Therapieschema mit einer erhöhten Belastung über einen längeren Zeitraum behandelt wird und dass die Therapie oder der Krankheitsverlauf den Patienten so stark beeinträchtigt, dass weitere körperliche Schäden durch die kompetente Krankenbeförderung verhindert werden sollen. Krankenbeförderung, Dialysefahrten und RollstuhlfahrtenVor Fahrantritt sollte die Genehmigung zur Fahrt mit einem Sondermietwagen/ Liegend- Und regelmäßige, zumeist wöchentliche oder gar tägliche, krankheitsbedingte Chauffeurdienste wie Dialysefahrten oder Rollstuhlfahrten begleiten wir ebenso kompetent. Krankenbeförderung auch mit Schwerbehindertenausweis mit bestimmten MerkzeichenDie Fahrt zur ambulanten Behandlung kann auch genehmigt werden, wenn der Versicherte über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" oder einen Einstufungsbescheid gemäß SGB XI in die Pflegestufe 2 oder 3 verfügt. | ![]() | ![]() |
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