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PatienteninformationenWer kann unsere Leistungen in Anspruch nehmen?
...gelten für alle Personen, die aus medizinischen Gründen liegend oder im Rollstuhl zu transportieren sind, aber nicht der besonderen Ausstattung bzw. der fachlichen Betreuung des qualifizierten Krankentransportwesens bedürfen.
Voraussetzung für die Durchführung des Transportes ist die Bescheinigung auf dem Verordnungsblatt als Transport mit Sondermietwagen. Wie wird unsere Leistung abgerechnet?Fahrten zum Arzt können nur nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse oder in Zusammenhang mit stationärer Behandlung bzw. Serientherapien (Dialysebehandlung, onkologische Strahlentherapie, onkologische Chemotherapie sowie Erkrankungen mit vergleichbarer Behandlungsintensität) mit der Krankenkasse abgerechnet werden (vgl. § 8 Abs. 2 der Krankentransport-Richtlinien). Fahrten zur ambulanten Behandlung für Versicherte mit Schwerbehindertenausweis (auch zum Zahnarzt) mit dem Merkzeichen "aG", "Bl", oder "H" oder mit Pflegestufe 2 oder 3 nach Einstufungsbescheid gem. SGB Xl nach Genehmigung durch die Krankenkasse. Entlassungen/ Verlegungen - im Allgemeinen werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Konsile werden vom Krankenhaus übernommen. Privatfahrten werden privat oder teilweise auch mit dem Sozialamt abgerechnet. | ![]() | ![]() |
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